| Start | Ausschreibung | Anmeldung | Ablauf | Anfahrt | Ergebnisse und Bilder |
| 7. Kinder- und Schülertriathlon TV Schweinheim - Abteilung Ausdauersport |
|||||
| Wann |
Abgesagt
|
||||
| Veranstaltungsort | Sportgelände des TV Schweinheim Sportweg 8, 63743 Aschaffenburg |
||||
| Veranstalter/Ausrichter | TV 1885 Schweinheim e. V., Abteilung Ausdauersport | ||||
| Distanzen | 50 m Schwimmen - 1,0 km Rad - 0,2 km Lauf (SchD) 50 m Schwimmen - 2,4 km Rad - 0,4 km Lauf (SchC) 150 m Schwimmen - 4,2 km Rad - 0,8 km Lauf (SchB & SchA) |
||||
| Altersklassen (maßgeblich ist das Jahr, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendet wird) | Schülerinnen/Schüler D (6/7-jährige) Schülerinnen/Schüler C (8/9-jährige) Schülerinnen/Schüler B (10/11-jährige) Schülerinnen/Schüler A (12/13-jährige) Achtung: Bei Schülerinnen/Schülern B, C und D sind keine Rennräder erlaubt! Wegen des Straßenbelags werden auch bei Schülerinnen/Schülern A Mountainbikes empfohlen. |
||||
| Teilnahme | Alle Kinder der obigen Altersklassen, die einmal Triathlonluft schnuppern wollen. Die Eltern bestätigen, dass ihr Kind für diesen Wettkampf ausreichend trainiert ist. | ||||
| Meldungen | Meldungen schriftlich mit dem in der Ausschreibung enthaltenen Anmeldeformular an: Simone Köberlein Schweinheimer Kindertriathlon Sälzerweg 8 63743 Aschaffenburg |
||||
| Startgeld | 9,00 € - Zahlung per Überweisung auf das Kto. 1306600620 bei der Raiffeisenbank Aschaffenburg, BLZ 79562514 | ||||
| Meldeschluss | 10.09.2011 oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits. Meldungen werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet! Wenn noch Startplätze frei sind, sind Nachmeldungen am Wettkampftag bis 9:30 Uhr möglich. |
||||
| Auszeichnungen | Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und ein Erinnerungsgeschenk. | ||||
| Siegerehrung | Im Anschluss an den Wettkampf im Zielbereich | ||||
| Information |
|
||||
| Hinweise | Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden. Der Veranstaltung liegt die Sportordnung und Veranstalterordnung der DTU zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung und Veranstalterordnung sowie die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an. | ||||