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7. Kinder- und Schülertriathlon
TV Schweinheim - Abteilung Ausdauersport
Wann

Abgesagt

Samstag, 17.09.2011 um 10.00 Uhr (Start der jüngsten Altersgruppe)

Veranstaltungsort Sportgelände des TV Schweinheim
Sportweg 8, 63743 Aschaffenburg
Veranstalter/Ausrichter TV 1885 Schweinheim e. V., Abteilung Ausdauersport
Distanzen 50 m Schwimmen - 1,0 km Rad - 0,2 km Lauf (SchD)
50 m Schwimmen - 2,4 km Rad - 0,4 km Lauf (SchC)
150 m Schwimmen - 4,2 km Rad - 0,8 km Lauf (SchB & SchA)
Altersklassen (maßgeblich ist das Jahr, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendet wird) Schülerinnen/Schüler D (6/7-jährige)
Schülerinnen/Schüler C (8/9-jährige)
Schülerinnen/Schüler B (10/11-jährige)
Schülerinnen/Schüler A (12/13-jährige)

Achtung: Bei Schülerinnen/Schülern B, C und D sind keine Rennräder erlaubt!
Wegen des Straßenbelags werden auch bei Schülerinnen/Schülern A Mountainbikes empfohlen.
Teilnahme Alle Kinder der obigen Altersklassen, die einmal Triathlonluft schnuppern wollen. Die Eltern bestätigen, dass ihr Kind für diesen Wettkampf ausreichend trainiert ist.
Meldungen Meldungen schriftlich mit dem in der Ausschreibung enthaltenen Anmeldeformular an:

Simone Köberlein
Schweinheimer Kindertriathlon
Sälzerweg 8
63743 Aschaffenburg
Startgeld 9,00 € - Zahlung per Überweisung auf das Kto. 1306600620 bei der Raiffeisenbank Aschaffenburg, BLZ 79562514
Meldeschluss 10.09.2011
oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits. Meldungen werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet!
Wenn noch Startplätze frei sind, sind Nachmeldungen am Wettkampftag bis 9:30 Uhr möglich.
Auszeichnungen Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und ein Erinnerungsgeschenk.
Siegerehrung Im Anschluss an den Wettkampf im Zielbereich
Information
E-mail:  kindertria@tv-schweinheim.de
Web:  www.tv-schweinheim.de/kindertria/
Hinweise Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden. Der Veranstaltung liegt die Sportordnung und Veranstalterordnung der DTU zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung und Veranstalterordnung sowie die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an.